Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen im Landkreis Heilbronn / Einführung von Cell Broadcast

Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen im Landkreis Heilbronn / Einführung von Cell Broadcast

Seit einigen Jahren findet in Deutschland das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWaS) Anwendung. Über dieses System werden bisher schon die Warn-Apps wie beispielsweise NINA oder KATWARN ausgelöst. Ebenso erhalten die Rundfunkanstalten über dieses System entsprechende Warnmeldungen.

Seit dem 23. Februar 2023 ist in Deutschland ein weiteres Warnmittel aktiv: das sogenannte Cell Broadcast“. Diese Technik wird in anderen Staaten bereits schon seit einigen Jahren genutzt. Dabei handelt es sich um die Nutzung einer Alarmfunktion von Smartphones, die über ein Signal im Handynetz ausgelöst wird. Die Alarmfunktion ist werksseitig bereits in vielen Smartphones der aktuellen Generation verbaut. Voraussetzung zum Empfang ist dann lediglich eine aktuelle Version des Betriebssystems. Die Installation einer zusätzlichen App ist zum Alarmempfang nicht notwendig. Bei Auslösung des Alarms kann bestimmt werden, für welches Gebiet die Warnung gelten soll. Das Mobilfunknetz sendet den Alarm dann an alle Geräte, die sich im entsprechenden Gebiet an einem Mobilfunkmasten eingebucht haben. Sofern das jeweilige Gerät Cell Broadcast empfangen kann, gibt das Smartphone oder Tablet dann einen lauten Alarmton von sich und zeigt auf dem Sperrbildschirm eine Kurzmitteilung mit Informationen derjenigen Stelle an, welche die Warnung ausgelöst hat.

Ältere Mobiltelefonen, die keine Smartphones sind und Smartphones älterer Generation bzw. mit altem Betriebssystem können Cell Broadcast nicht empfangen. Cell Broadcast wurde beim bundesweiten Warntag im letzten Dezember erfolgreich getestet. Bitte beachten Sie: Cell Broadcast ergänzt die bestehenden Warn-Apps; es ersetzt diese nicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass über Cell Broadcast nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen übermittelt werden kann. Die Warn-Apps sind daher für weitergehende Informationen und Verhaltenshinweise weiterhin ein essentieller Bestandteil der Warnkette.

 

Wie erfolgt die Nutzung im Landkreis Heilbronn?

Cell Broadcast wird ab sofort auch im Landkreis Heilbronn zusammen mit den WarnApps (z.B. NINA) und den Informationen an die Rundfunkanstalten genutzt. Soll eine Warnmeldung über Cell Broadcast versendet werden, erfolgt die Auslösung dieser Warn-Medien immer gemeinsam; ggf. ergänzt – falls erforderlich – um die Auslösung der Sirenen.

 

In welchen Fällen kommt eine Warnung über die Warn-Apps und über Cell Broadcast in Frage?

Eine Warnung kommt immer dann in Frage, wenn von Gefahren- oder Schadenslagen eine größere (ggf. unbekannte) Anzahl an Personen in einem größeren Gebiet betroffen und eine zeitnahe Warnung nötig ist. Beispiele können (nicht abschließend) sein:

• Starke Rauchentwicklung und / oder Gesundheitsgefährdungen durch Großbrände,

• Ausbreitung von Schadstoffwolken in die Luft bei Unglücken mit gefährlichen Stoffen und Gütern,

• Fund von Weltkriegsbomben / Fliegerbomben mit Evakuierung,

• Nicht nur punktuelle oder kurzfristige Ausfälle der Stromversorgung,

• Ausfall oder Verunreinigung der Trinkwasserversorgung,

 

Wann sollen zusätzlich Sirenen zur Warnung eingesetzt werden?

Sirenen sollen dann zusätzlich ausgelöst werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht, die eine sofortige Aufmerksamkeit der Betroffenen erfordert (sogenannter „Weckeffekt“). 

 

Wer ist für die Anforderung einer Warnung zuständig? Wer legt den Inhalt fest?

Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Form gewarnt wird, trifft die einsatzführenden Stelle.

Dies ist:

• im Regelfall die jeweilige Stadt oder Gemeinde als Ortspolizeibehörde bzw. Träger der kommunalen Feuerwehr,

• im Katastrophenfall oder bei einer Außergewöhnlichen Einsatzlage mit Übernahme der Einsatzleitung die Katastrophenschutzbehörde sowie

• bei Terroranschlägen / Amokläufen das (Landes-)Polizeipräsidium.

Die Regelung der Zuständigkeit innerhalb der Kommunen obliegt der Organisationshoheit der Bürgermeisterin bzw. des (Ober-)Bürgermeisters. Die zuständige Stelle legt auch Umfang und Inhalt der Warnung fest.

Weitere Informationen finden Sie hier Bevölkerungsschutz Landkreis Heilbronn

Quelle Text: Landratsamt Heilbronn

Quelle Bilder: Feuerwehr Neckarsulm / Landratsamt Heilbronn

 

Benjamin E.

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